Die strengen gesetzlichen Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers sind festgelegt in der Verordnung über Trinkwasser und Wasser für Lebensmittelbetriebe. Trinkwasserverordnung - TrinkwV vom 21. Mai 2001 (Bundesgesetzblatt I, Nr. 24 Seite 359-980) und der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 03. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (EG - Trinkwasserrichtlinie). Siehe auch unter Links. Die Einhaltung der Trinkwasserqualität wird durch laufende chemische und bakteriologische Untersuchungen innerhalb der Trinkwasseraufbereitung und Trinkwasserverteilung im eigenen Betriebslabor überwacht. Ebenso erfolgt die Kontrolle durch die Gesundheitsbehörde und die Bezirksregierung Köln. Das vom Wasserwerk Schürholz gelieferte Trinkwasser erfüllt ohne Einschränkungen alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung und ebenso der EG - Trinkwasserrichtlinie: Grenzwerte werden nicht nur immer eingehalten, sondern deutlich unterschritten!
Die Wasserhärte setzt sich im Wesentlichen aus dem Gehalt pro Liter an Calciumverbindungen zusammen.
Diese lagern sich an die im Wasch- und Spülmittel vorhandenen so genannten waschaktiven Substanzen
an und entziehen diese dem weiteren Reinigungsvorgang.
Härtebereich | Gesamthärte in millimol Calciumcarbonat je Liter |
entspricht Grad deutscher Wasserhärte (°dH) |
weich | weniger als 1,5 | bis 8,4°dH |
mittel | 1,5 bis 2,5 | 8,4 bis 14,0°dH |
hart | mehr als 2,5 | größer als 14,0°dH |
(Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 29.April 2007)
Das Trinkwasser in unserem Versorgungsgebiet hat eine Gesamthärte von 0,77 millimol pro Liter (4,33°dH)
und liegt im Härtebereich weich.
Durch richtige, dem Härtebereich angepasste Dosierung (siehe Herstellerempfehlungen) von Wasch- und
Spülmitteln wird eine unnötige Belastung der Gewässer vermieden.
Der Einsatz von Enthärtungsmitteln ist nicht notwendig!
(Sofern keine anders lautenden Empfehlungen seitens des Geräteherstellers vorliegen.)
Radionuklide sind natürliche Bestandteile der Erdkruste. Über Lösungs- und Transportvorgänge gelangen
diese aus dem Gestein in das Trinkwasser und können dort in unterschiedlichen Konzentrationen nachge-
wiesen werden. Die im Trinkwasser des WVV gemessenen Werte sind als unauffällig zu betrachten.
Uran
Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung in 2011 wurde der Grenzwert für Uran auf 10 Mikrogramm
pro Liter Wasser festgelegt. Die Messung des Urangehaltes im Trinkwasser des WVV lieferte einen Wert
von <0,1 Mikrogramm pro Liter Wasser.
Tritium und Gesamtrichtdosis
Für diese Parameter sind in der Trinkwasserverordnung Grenzwerte vorgegeben:
Tritium 100 Bq/l und Gesamtrichtdosis 0,1 mSv/a. Da jedoch die Ausführungsbestimmungen fehlen
(relevanteste Überwachungsstandorte, Kontrollmethode, Kontrollhäufigkeit), haben bisher weder durch
Wasserversorger noch Behörden hierzu flächendeckende Untersuchungen stattgefunden.
(Während Tritium einen eigenständigen Wert darstellt, handelt es sich bei der Gesamtrichtdosis = Ingestionsrichtdosis um einen berechneten Indikatorwert, in den die Gesamtaktivitätskonzentrationen einfließen.)
Parameter |
Messwert Trinkwasser |
Grenzwert | Herkunft des Grenzwertes | |
Uran | <0,1µg/l |
10 µg/l |
gesundheitlicher Leitwert des UBA | |
Tritium | <10 Bq/l |
100 Bq/l |
Trinkwasserverordnung | |
Radon-222 | <2 Bq/l |
100 Bq/l |
Entwurf des Bundesministerium für Umwelt (BMU) zur Novellierung der Trinkwasserverordnung |
|
Gesamt-alpha- aktivitätskonzentration |
<0,03 Bq/l |
0,05 Bq/l |
Entwurf des BMU zur TrinkwVO | |
Gesamt-beta aktivitätskonzentration |
<0,1 Bq/l |
1,0 Bq/l |
Entwurf des BMU zur TrinkwVO |
Bq/l = Becquerel pro Liter Wasser mSv/a = milliSievert pro Jahr
µg/l = Mikrogramm pro Liter Wasser < = kleiner als die derzeitige analytische Nachweisgrenze
(Pressemitteilung Statistischen Bundesamt zum Tag des Wassers am 22.3.2001)